GG
Art 1
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- Anlage 1 EinbTestVGesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
„… nen. ⃞ Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat. 18. Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert? ⃞ die Unantastbarkeit der Menschenwürde ⃞ das Recht auf Leben ⃞ Religionsfre …“
- Anlage 2 EinbTestVRahmencurriculum für den Einbürgerungskurs
„… tsstaatsprinzips, den grundlegenden Wert gegenseitiger Toleranz und des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 GG) für das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. ▪ erkennen in den staatsbürgerlichen Pflichten not …“
- (XXXX) Münz10DMBek 1999-05
„… Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Artikel 20 Abs. 2 GG), die Würde des Menschen in unantastbar (Artikel 1 Abs. 1 GG), die Freiheit der Person ist unverletzlich (Artikel 2 Abs. 2 GG), alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 …“