GerüstbPrV
§ 4Fachtheoretischer Teil
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
- 1.
- Gerüstsysteme und Gerüstbauteile,
- 2.
- Tragverhalten der Gerüste,
- 3.
- Arbeitsvorbereitung und Bauausführung,
- 4.
- Personalführung und Arbeitssicherheit.
- 1.
- Kenntnisse über die Gerüste üblicher Bauart gemäß DIN 4420 in der jeweils gültigen Fassung,
- 2.
- Kenntnisse über die Gerüste besonderer Bauart gemäß DIN 4420 (Blatt 1) in der jeweils gültigen Fassung,
- 3.
- Kenntnisse über die Arten der Arbeits- und Schutzgerüste einschließlich ihrer Einteilung in Belastungsgruppen und Mindestarbeitsbreiten,
- 4.
- Kenntnisse über die Art, Prüfungsweise, den Einsatz, die Lagerung und Wartung der Gerüstbauteile bei Arbeits- und Schutzgerüsten einschließlich der Anforderungen an diese Gerüstbauteile,
- 5.
- Kenntnisse über die Arten der Traggerüste und ihre Klasseneinteilung nach DIN 4421 in der jeweils gültigen Fassung,
- 6.
- Kenntnisse über die Art, Prüfungsweise, den Einsatz, die Lagerung und Wartung der Gerüstbauteile für Traggerüste einschließlich der Anforderungen an diese Gerüstbauteile.
- 1.
- Kenntnisse über die Lastannahmen für Arbeits- und Schutzgerüste,
- 2.
- Kenntnisse über die Verkehrslastannahmen für Traggerüste,
- 3.
- Kenntnisse über das Tragverhalten von Zug-, Druck- und Biegegliedern im Gerüstbau,
- 4.
- Kenntnisse über die generellen Auswirkungen von konstruktiven und ausführungstechnischen Mängeln auf das Tragverhalten von Gerüsten, insbesondere deren Stabilitätsgefährdung,
- 5.
- Kenntnisse über Verankerungen, Ankerkräfte und die Befestigung am Bauwerk.
- 1.
- Kenntnisse im Lesen von Montagezeichnungen und im Anfertigen von Montageskizzen,
- 2.
- Kenntnisse über die Aufstellung von Materiallisten,
- 3.
- Kenntnisse über den Ablauf von Montagevorgängen einschließlich der Montagegeräte und Montagehilfsmittel,
- 4.
- Kenntnisse in der Überwachung von Gerüstarbeiten, Protokollierung von Planabweichungen und besonderen Vorkommnissen,
- 5.
- Kenntnisse über die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung (VOB DIN 18 451 in der jeweils gültigen Fassung),
- 6.
- Kenntnisse über einfache Vermessungsarbeiten und über die Durchführung von Aufmaßen.
- 1.
- Kenntnisse über die betriebliche Personalführung und den produktiven Personaleinsatz,
- 2.
- Grundkenntnisse im Arbeitsrecht und Kenntnisse über die im Gerüstbau geltenden Tarifverträge,
- 3.
- Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Tätigkeitsbereich des Gerüstbau-Kolonnenführers, insbesondere Kenntnisse über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften,
- 4.
- Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstungen,
- 5.
- Kenntnisse über die Einleitung von Rettungsmaßnahmen bei Unfällen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 34 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017950978
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0498bb167debf17a08f4bd1e7a1665f3bafe2e6801806c8548b96c6a9fb8cec3