FamFG
§ 220Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 23.4.2026 I Nr. 111
Hinweis: Änderung durch Art. 6 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I Nr. 192 ist berücksichtigt
Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 2.7.2026 I Nr. 198 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR258700008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c62207cffb218bd208b8190b58f8d557da67c7f5294038dd7d6d71722845c92
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- § 10 BeamtVAltGZustAnOSachliche Zuständigkeit betreffend den Versorgungsausgleich und für die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
„… s ergibt, die Generalzolldirektion für 1. die Erteilung von Auskünften an die Familiengerichte nach § 220 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über a) Versorgungsberechtigte des Bundesverfassungsgerichts nach § 2 Absatz 1, b) sonstige Versorgungsberechtigte nach …“
- § 74 SGB XÜbermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
„… seine Stelle getretenen Ersatzanspruchs oder b) eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich nach § 220 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder 2. für die Geltendmachung a) eines gesetzlichen oder vertraglichen Unterhaltsanspruchs außerhalb eines Verfahrens …“
- § 109 SGB 6Renteninformation und Rentenauskunft
„… te wegen Alters offensichtlich ausgeschlossen ist. (6) Für die Auskunft an das Familiengericht nach § 220 Abs. 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergeben sich die nach § 39 des Versorgungsausgleichsgesetzes zu ermittelnden Entgeltpunkte aus der Berechnung einer Vol …“
- § 2 SVZustAnOÜbertragung von Aufgaben und Befugnissen auf die Service-Center der Generalzolldirektion
„… 42a des Soldatenversorgungsgesetzes sowie 3. die Erteilung einer Versorgungsausgleichsauskunft nach § 220 Absatz 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Versorgungsausgleichssachen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten. (2) Nicht den Service-Centern der Generalzolld …“
- § 3 SVZustAnOÜbertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesverwaltungsamt
„… 37 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie 3. die Erteilung einer Versorgungsausgleichsauskunft nach § 220 Absatz 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Versorgungsausgleichssachen von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit. (2) Nicht dem Bundesverwaltungsamt übert …“