EuWO
Anlage 8(zu § 25)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! | ||||||||
| Wahlschein | (Zu den Ziffern bis finden Sie Hinweise in den Erläuterungen) | |||||||
| für die Wahl zum Europäischen Parlament am |
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| Nur gültig für den Kreis/die kreisfreie Stadt | Wahlschein-Nr. | |||||||
| Wählerverzeichnis-Nr. | ||||||||
| Herr/Frau | oder vorgesehener Wahlbezirk | |||||||
| □ oder Wahlschein gem. § 24 Abs. 2 EuWO. | ||||||||
| geboren am | ||||||||
| wohnhaft in | Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort | |||||||
| kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengenannten Kreis/der kreisfreien Stadt teilnehmen | ||||||||
| 1. | gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises - Unionsbürger eines Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Kreises/der oben genannten kreisfreien Stadt | |||||||
| oder | ||||||||
| 2. | durch Briefwahl. | |||||||
| Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||||||
| (Dienstsiegel) | ||||||||
| (Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde/kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheins entfallen) | ||||||||
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| Versicherung an Eides statt zur Briefwahl | ||||||||
| Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter/der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe. | ||||||||
| Unterschrift des Wählers/der Wählerin | - oder - | Unterschrift der Hilfsperson | ||||||
| Datum, Vor- und Familienname | Datum, Vor- und Familienname | |||||||
| Weitere Angaben in Blockschrift! | ||||||||
| Vor- und Familienname | ||||||||
| Straße, Hausnummer | ||||||||
| Postleitzahl, Wohnort | ||||||||
| ______________ | ||||||||
| Erläuterungen | ||||||||
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.5.1994 I 957;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014530988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12ef77b498f689b8ed855371fe54161b91af25ae2ed9290b9e7ef849769466bf
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 24 EuWOVoraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
„… Wahlschein-Nr. Wählerverzeichnis-Nr. Herr/Frau oder vorgesehener Wahlbezirk □ oder Wahlschein gem. § 24 Abs. 2 EuWO. geboren am wohnhaft in Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengen …“