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EuWG

§ 6aAusschluss vom Wahlrecht

Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

(1) Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
(2) Ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn
1.
er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
2.
er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.3.1994 I 423, 555, 852;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2023 I Nr. 11

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007090978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8017e4cc85213617994ba39b830492c30e3bf8013bf3b62940c3cc1700222349

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
  • Anlage 1 EuWO(zu § 17 Absatz 6)

    „… er nachgewiesen ⃞ nein ⃞ ja 4 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet ⃞ nein ⃞ ja 5 Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG ⃞ vorhanden ⃞ nicht vorhanden 6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen 6.1 Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenth …“

  • Anlage 2 EuWO(zu § 17 Absatz 5)

    „… er nachgewiesen ⃞ nein ⃞ ja 4 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet ⃞ nein ⃞ ja 5 Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG ⃞ vorhanden ⃞ nicht vorhanden 6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen 6.1 Am Wahltag seit mindestens drei Monaten Aufe …“

  • Anlage 2A EuWO(zu § 17a Absatz 2) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger

    „… gliedstaat der Europäischen Union. □ nein □ ja □ vorhanden □ nicht vorhanden 6. Wahlausschlussgrund § 6a Abs. 2 Nr. 1 EuWG □ Falls nicht vorhanden, Übersendung des einheitlichen Formulars für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsta …“