GESETZESDATENBANK · EU-RECHT

Europäisches Recht recherchieren

EU-Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse sowie Primärrecht und Vertragsteile aus amtlichen Quellen. Ursprungsfassungen und Konsolidierungen werden getrennt angezeigt. Der Gesamtbestand des EU-Rechts ist noch nicht vollständig erfasst.

Fassungsstand beachten

Eine Ursprungsfassung oder ein Gesetzblatt enthält nicht automatisch spätere Änderungen. Auch ein Konsolidierungsdatum ist keine Zusicherung, dass eine Fassung heute unverändert gilt. Prüfen Sie die Fassungsangaben und die verlinkte amtliche Quelle.

45.113 Dokumentfassungen

Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1315 des Rates vom 18. Juli 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, in Bezug auf eine vorübergehende Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Reaktion zugunsten der vor dem Konflikt in Syrien flüchtenden Flüchtlinge zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung · Kennung: 32016D1315

Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/134 des Rates vom 16. November 2015 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 2 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung · Kennung: 32016D0134

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.