Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1316 des Rates vom 26. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates

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2.8.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 208/42 BESCHLUSS (EU) 2016/1316 DES RATES vom 26. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (1), insbesondere Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2009/908/EU (2) hat der Rat die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vorsitz im Rat vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2020 wahrnehmen, und die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten festgelegt. (2) Die Europäische Union wurde am 1. Juli 2013 um Kroatien als neuen Mitgliedstaat erweitert. (3) Obwohl noch keine Mitteilung nach Artikel 50 EUV seitens seiner Regierung vorliegt, hat ein Mitgliedstaat öffentlich bekannt gegeben, dass er aus der Union austreten wird. Unbeschadet der Rechte und Pflichten jenes Mitgliedstaats sollte die Reihenfolge der Vorsitze im Rat geändert werden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. (4) Der Rat sollte die Reihenfolge festlegen, in der der Vorsitz im Rat in naher Zukunft wahrgenommen wird. Diese Reihenfolge sollte gemäß den in den Verträgen und in dem Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates niedergelegten Kriterien bestimmt werden. Der Beschluss 2009/908/EU sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2009/908/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates wird wie folgt geändert: (1) Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2030 wahrnehmen, sowie die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten ist in Anhang I festgelegt.“ (2) Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2029 über die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz des Rates ab dem 1. Januar 2031 wahrnehmen werden.“ (3) Der Wortlaut von Anhang I des Beschlusses 2009/908/EU des Rates wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2017. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2016. Im Namen des Rates Der Präsident M. LAJČÁK (1)   ABl. L 315 vom 2.12.2009, S. 50. (2)  Beschluss 2009/908/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 28). ANHANG „ANHANG I Entwurf der Tabelle der Vorsitze im Rat  (*1) Niederlande (*2) Januar–Juni 2016 Slowakei (*2) Juli–Dezember 2016 Malta (*2) Januar–Juni 2017 Estland Juli–Dezember 2017 Bulgarien Januar–Juni 2018 Österreich Juli–Dezember 2018 Rumänien Januar–Juni 2019 Finnland Juli–Dezember 2019 Kroatien Januar–Juni 2020 Deutschland Juli–Dezember 2020 Portugal Januar–Juni 2021 Slowenien Juli–Dezember 2021 Frankreich Januar–Juni 2022 Tschechische Republik Juli–Dezember 2022 Schweden Januar–Juni 2023 Spanien Juli–Dezember 2023 Belgien Januar–Juni 2024 Ungarn Juli–Dezember 2024 Polen Januar–Juni 2025 Dänemark Juli–Dezember 2025 Zypern Januar–Juni 2026 Irland Juli–Dezember 2026 Litauen Januar–Juni 2027 Griechenland Juli–Dezember 2027 Italien Januar–Juni 2028 Lettland Juli–Dezember 2028 Luxemburg Januar–Juni 2029 Niederlande Juli–Dezember 2029 Slowakei Januar–Juni 2030 Malta Juli–Dezember 2030 (*1)  Unbeschadet der Rechte und Pflichten des Vereinigten Königreichs als Mitgliedstaat. (*2)  Der derzeitige Dreiervorsitz wurde zu Informationszwecken aufgenommen.“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.