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§ 4Prüfungsbereich „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“
- 1.
- Berücksichtigen der Bedeutung von Marktteilnehmern und Wertschöpfungsstufen in der energiewirtschaftlichen und technischen Leistungserstellung,
- 2.
- Beurteilen energiewirtschaftlicher Zusammenhänge und Zahlungsströme und Bewerten ihrer Bedeutung und ihres Einflusses auf die Unternehmensziele,
- 3.
- Unterstützen der Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele,
- 4.
- Bewerten betrieblicher Funktionen und Interpretation ihres Zusammenwirkens im Kontext der Unternehmensziele,
- 5.
- Beurteilen von Bilanzen, Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen zur Einschätzung der Unternehmenssituation anhand von Kennzahlen,
- 6.
- Erkennen und Bewerten wirtschaftlicher Auswirkungen von Veränderungen der rechtlichen, technischen und technologischen Rahmenbedingungen,
- 7.
- Einsetzen von Kalkulations- und Controllingmethoden, Erstellen von Abweichungsanalysen, Identifizieren und Bewerten von Schwachstellen und Risiken sowie Erarbeiten von Lösungen für die festgestellten Defizite.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-59 v. 9.5.2017 I 1163 (EnWPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1000A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db4982bf1070fcb0f545fb279d007553a70f46ebdfcfb1fcee845e066fe79d1a