EnWFachwBAProFV
§ 5Prüfungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“
- 1.
- Analysieren des Energiemarktes in Bezug auf die Energiebeschaffung,
- 2.
- Eindecken von Kundenlastprofilen mit Produkten des Energiehandels,
- 3.
- Durchführen des Portfoliomanagements im Rahmen des Risikomanagements,
- 4.
- Entwickeln von Vertriebsstrategien und Produkte mit den entsprechenden Verträgen kundenorientiert ableiten und vermarkten,
- 5.
- Einsetzen von Kalkulations- und Controllingmethoden, Erstellen von Abweichungsanalysen, Identifizieren und Bewerten von Schwachstellen und Risiken sowie Erarbeiten von Lösungen für die festgestellten Defizite.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-59 v. 9.5.2017 I 1163 (EnWPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1000A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db4982bf1070fcb0f545fb279d007553a70f46ebdfcfb1fcee845e066fe79d1a