EnWFachwBAProFV
§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
- 1.
- „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“ nach § 4,
- 2.
- „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ nach § 5,
- 3.
- „Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“ nach § 6,
- 4.
- „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-59 v. 9.5.2017 I 1163 (EnWPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1000A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db4982bf1070fcb0f545fb279d007553a70f46ebdfcfb1fcee845e066fe79d1a