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§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft – Bachelor-Professional in Energiewirtschaft

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“ nach § 4,
2.
„Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ nach § 5,
3.
„Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-59 v. 9.5.2017 I 1163 (EnWPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1000A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db4982bf1070fcb0f545fb279d007553a70f46ebdfcfb1fcee845e066fe79d1a

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