EHV 2030
§ 5Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
- 1.
- einen anerkannten Nachhaltigkeitsnachweis nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung,
- 2.
- einen der verwendeten Teilmenge entsprechenden Konformitätsnachweis aus der Datenbank nach § 12 Absatz 2 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung oder
- 3.
- einen Nachweis aus der Unionsdatenbank der Europäischen Kommission nach Artikel 31a der Richtlinie (EU) 2018/2001.
- 1.
- über eine Formularvorlage, die von einem anerkannten Zertifizierungssystem bereitgestellt wird, oder
- 2.
- in Form eines Nachhaltigkeitsnachweises, der nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in einer Datenbank ausgestellt worden ist, die in diesem Mitgliedstaat zur Nachweisführung über die Anforderungen nach Artikel 29 Absatz 2 bis 7 und 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001 dient.
Sonst: Ersetzt V 2129-55-3 v. 29.4.2019 I 538 (EHV 2030)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0C90B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1a56403ed74423c9a98a373efbd2dfc721211fe05d81335b1e3ce5108cbc7e4f
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 12 Biokraft-NachVInhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
„… nung, 2. einen der verwendeten Teilmenge entsprechenden Konformitätsnachweis aus der Datenbank nach § 12 Absatz 2 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung oder 3. einen Nachweis aus der Unionsdatenbank der Europäischen Kommission nach Artikel 31a der Richtlinie (EU) 2018/20 …“
- § 8 Biokraft-NachVAnerkannte Nachweise
„… den kann. Der Nachweis muss erbracht werden durch 1. einen anerkannten Nachhaltigkeitsnachweis nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, 2. einen der verwendeten Teilmenge entsprechenden Konformitätsnachweis aus der Datenbank nach § 12 Absatz 2 der Biokra …“