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Biokraft-NachV

§ 8Anerkannte Nachweise

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Anerkannte Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 sind:
1.
Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 9 oder § 16 ausgestellt worden sind,
2.
Nachhaltigkeitsnachweise nach § 14,
3.
Nachhaltigkeitsnachweise nach § 15 und
4.
Nachhaltigkeitsnachweise, die nach § 14 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die zuletzt durch Artikel 263 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, anerkannt sind und bis zum Ablauf des 7. Dezember 2021 ausgestellt worden sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 1.6.2026 I Nr. 163

Sonst: Ersetzt V 754-22-4 v. 30.9.2009 I 3182 (Biokraft-NachV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR514300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c598be184f09f0933055bed9ac44151b485846db0a2b613ac4512fb9ea7c25d6

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 14 Biokraft-NachVAnerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    „… achweise nach § 14, 3. Nachhaltigkeitsnachweise nach § 15 und 4. Nachhaltigkeitsnachweise, die nach § 14 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die zuletzt durch Artikel 263 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 13 …“

Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
  • § 37a BImSchGPflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen

    „… onen von Biokraftstoffen berechnen sich durch Multiplikation der in den anerkannten Nachweisen nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143), in der jeweils geltenden Fassung ausgewiesenen Treibhausgasemissionen in …“

  • § 13 37. BImSchVAnrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff

    „… hen Menge des biogenen Wasserstoffs 1. mit dem Faktor 2 und 2. mit den im anerkannten Nachweis nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ausgewiesenen Treibhausgasemissionen des biogenen Wasserstoffs in Gramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Megajoule sowi …“

  • § 6 EBeV 2022Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen

    „… igkeitsverordnung in der am 21. Dezember 2020 geltenden Fassung und 2. der anerkannte Nachweis nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung 2021 an die Stelle des anerkannten Nachweises nach § 14 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in der am 7. Dezemb …“

  • § 8 EBeV 2030Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

    „… e von § 10 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung oder einen anerkannten Nachweis im Sinne von § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung zu belegen. (2) Für den Biomasseanteil eines Biomasse-Brennstoffs kann der Verantwortliche bei der Ermittlung der Brenn …“

  • § 4 EHV 2020Emissionsfaktor beim Einsatz von Biokraftstoffen im Luftverkehr

    „… n sind, ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass lediglich die Nachhaltigkeitsanforderungen nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllt sein müssen; diese Einschränkung gilt nicht für Biokraftstoffe aus Reststoffen der Land-, Forst- oder Fischwirt …“

  • § 5 EHV 2030Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr

    „… den kann. Der Nachweis muss erbracht werden durch 1. einen anerkannten Nachhaltigkeitsnachweis nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, 2. einen der verwendeten Teilmenge entsprechenden Konformitätsnachweis aus der Datenbank nach § 12 Absatz 2 der Biokra …“

  • § 8 EHV 2030Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel

    „… snachweis nach § 10 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, 2. einen anerkannten Nachweis nach § 8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung oder 3. einen Nachweis aus der Unionsdatenbank der Europäischen Kommission nach Artikel 31a der Richtlinie (EU) 2018/20 …“