(1) Der Übergang der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Deutschen Ausgleichsbank erfolgt in entsprechender Anwendung von § 613a Abs. 1 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung gelten Absatz 3 und § 5. Die Regelungen in Absatz 4 bleiben davon unberührt.
(3) Das Personalstatut der Deutschen Ausgleichsbank tritt außer Kraft. Der Inhalt des § 6 Abs. 2, des § 9 Abs. 1 und des § 10 Abs. 2 und 3 des Personalstatuts gilt mit den dort genannten Einschränkungen als Inhalt der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergehenden Arbeits- und Ruhestandsverhältnisse fort. Der Inhalt des § 10 Abs. 1 Buchstabe d des Personalstatus gilt für die nicht mehr im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter der Deutschen Ausgleichsbank fort; für die im aktiven Dienst stehenden Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 1967 in die Dienste der Deutschen Ausgleichsbank getreten sind, wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine in der Gesamtschau gleichwertige Regelung treffen.
(4) Als Beschäftigungszeiten im Rahmen des Manteltarifvertrages für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken und als Zeiten der Betriebszugehörigkeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden die Zeiten angerechnet, die die Beschäftigten bei der Deutschen Ausgleichsbank verbracht haben.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.