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DHMG

§ 15Name, Sitz und Rechtsform

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Unter dem Namen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ eine unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 158 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR289110008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b2aa6e8f9870c411f5d89459086edd508f73f9812dd4f0abdf08356b64d8797

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