DHMG
§ 16Stiftungszweck
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
- 1.
- Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert, den historischen Hintergründen und Zusammenhängen sowie europäischen Dimensionen und Folgen;
- 2.
- Erarbeitung von Einzelausstellungen zu speziellen Aspekten der Gesamtthematik;
- 3.
- Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen;
- 4.
- Sammlung, Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung einschlägiger Unterlagen und Materialien, insbesondere auch von Zeitzeugenberichten;
- 5.
- Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und Forschungseinrichtungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 158 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR289110008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b2aa6e8f9870c411f5d89459086edd508f73f9812dd4f0abdf08356b64d8797