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DaTraGebV

§ 5Höhe der Grundgebühr

Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung

Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 29.1.2025 I Nr. 27

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR045800014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7ff00e4587c8db33c4f772a9fe8ffbe0ec1f9f51db08ad60bb5493204576d27d

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