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BZRG

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1984 I 1229, 1985 I 195;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.6.2026 I Nr. 183

Hinweis: Änderung durch Art. 15 Abs. 15 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002430971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ae69fd88f433f42874104102cfaf87b11c1eed7f71ab0baf282086d9170a5400

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Registerbehörde§ 1Bundeszentralregister§ 2(weggefallen)Zweiter Teil Das ZentralregisterErster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers§ 3Inhalt des Registers§ 4Verurteilungen§ 5Inhalt der Eintragung§ 6Gesamtstrafe und Einheitsstrafe§ 7Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung§ 8(weggefallen)§ 9(weggefallen)§ 10Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten§ 11Schuldunfähigkeit§ 12Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht§ 13Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht§ 14Gnadenerweise und Amnestien§ 15Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs§ 16Wiederaufnahme des Verfahrens§ 17Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen§ 18Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes§ 19Aufhebung von Entscheidungen§ 20Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke§ 20aÄnderung von Personendaten§ 20bIdentifizierungsverfahren§ 21Automatisiertes Auskunftsverfahren§ 21aProtokollierungen§ 22Hinweispflicht der Registerbehörde§ 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung§ 24Entfernung von Eintragungen§ 25Anordnung der Entfernung§ 26Zu Unrecht entfernte EintragungenZweiter Abschnitt Suchvermerke§ 27Speicherung§ 28Behandlung§ 29ErledigungDritter Abschnitt Auskunft aus dem Register1. Führungszeugnis§ 30Antrag§ 30aAntrag auf ein erweitertes Führungszeugnis§ 30bEuropäisches Führungszeugnis§ 30cElektronische Antragstellung§ 30dDigitales Führungszeugnis§ 31Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden§ 32Inhalt des Führungszeugnisses§ 33Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf§ 34Länge der Frist§ 35Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen§ 36Beginn der Frist§ 37Ablaufhemmung§ 38Mehrere Verurteilungen§ 39Anordnung der Nichtaufnahme§ 40Nachträgliche Eintragung2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register§ 41Umfang der Auskunft§ 42Auskunft an die betroffene Person§ 42aAuskunft für wissenschaftliche Zwecke§ 42bAuskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften§ 43Weiterleitung von Auskünften3. Auskünfte an Behörden§ 43aVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen§ 44Vertrauliche Behandlung der Auskünfte4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes§ 44aMaßnahmen zu Zwecken des ZeugenschutzesVierter Abschnitt Tilgung§ 45Tilgung nach Fristablauf§ 46Länge der Tilgungsfrist§ 47Feststellung der Frist und Ablaufhemmung§ 48Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung§ 49Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen§ 50Zu Unrecht getilgte EintragungenFünfter Abschnitt Rechtswirkungen der Tilgung§ 51Verwertungsverbot§ 52AusnahmenSechster Abschnitt Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten§ 53Offenbarungspflicht bei VerurteilungenSiebter Abschnitt Internationaler Austausch von Registerinformationen§ 53aGrenzen der internationalen Zusammenarbeit§ 54Eintragungen in das Register§ 55Verfahren bei der Eintragung§ 56Behandlung von Eintragungen§ 56a(weggefallen)§ 56bSpeicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 57Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen§ 57aAustausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 57bSpeicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat§ 58Berücksichtigung von VerurteilungenAchter Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818§ 58aErsuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN§ 58bAustausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt§ 58cAblauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN§ 58dKennzeichnung eines DatensatzesDritter Teil Das Erziehungsregister§ 59Führung des Erziehungsregisters§ 60Eintragungen in das Erziehungsregister§ 61Auskunft aus dem Erziehungsregister§ 62Suchvermerke§ 63Entfernung von Eintragungen§ 64Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen PersonVierter Teil Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik§ 64aStrafregister der Deutschen Demokratischen Republik§ 64bEintragungen und EintragungsunterlagenFünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften§ 65Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister§ 66Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen§ 67Eintragungen in der Erziehungskartei§ 68Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften§ 69Übergangsvorschriften