BZRG
§ 30bEuropäisches Führungszeugnis
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
- 1.
- für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sowie
- 2.
- für Drittstaatsangehörige.
- 1.
- im Fall des Absatzes 1 unter Nutzung von ECRIS-TCN an die in diesem System ausgewiesenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
- 2.
- im Fall des Absatzes 1a an den jeweiligen Partnerstaat, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1984 I 1229, 1985 I 195;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.6.2026 I Nr. 183
Hinweis: Änderung durch Art. 15 Abs. 15 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002430971
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ae69fd88f433f42874104102cfaf87b11c1eed7f71ab0baf282086d9170a5400
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- Anlage JVKostG(zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis
„… Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird. 1130 Führungszeugnis nach § 30, § 30a oder § 30b BZRG .......... 13,00 € 1131 (weggefallen) 1132 Auskunft nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung .......... 13,00 € Ab …“
- Anlage 1 WpI-InhKontrollV(zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular WpI-EENP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
„… örigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt. EU-Behördenführungszeugnis14 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates bes …“
- Anlage 2 WpI-InhKontrollV(zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Formular WpI-EEKNP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
„… örigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt. EU-Behördenführungszeugnis17 nach § 30b BZRG, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, die Person aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates bes …“