BWO
§ 90Vernichtung von Wahlunterlagen
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017690985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b039aa97469453ccef68714f869e79c16d3f78f3c486c491e0319ce53892d1f2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- Anlage 14 BWO(zu § 34 Absatz 4)
„… e für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“
- Anlage 15 BWO(zu § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b)
„… r für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“
- Anlage 16 BWO(zu § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2)
„… r für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“
- Anlage 21 BWO(zu § 39 Absatz 3)
„… e für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“
- Anlage 22 BWO(zu § 39 Absatz 4 Nummer 1)
„… r für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“