BWO
Anlage 22(zu § 39 Absatz 4 Nummer 1)
zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste
| Ich | |||
| Familienname: | .......... | ||
| Vornamen: | .......... | ||
| Geburtsdatum: | .......... | ||
| Geburtsort: | .......... | ||
| Beruf oder Stand: | .......... | ||
| Anschrift (Hauptwohnung) | |||
| Straße, Hausnummer: | .......... | ||
| Postleitzahl, Wohnort: | .......... | ||
| stimme meiner Benennung als Bewerber in der Landesliste der | |||
| .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) | |||
| für das Land .......... | (Name des Landes) | ||
| |||
| Ich versichere, dass ich für keine andere Landesliste im Wahlgebiet meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben habe. | |||
| Ich versichere gegenüber dem Landeswahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei und kein Bewerber nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes bin. | |||
| Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber in dem Kreiswahlvorschlag der .......... | |||
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort) | |||
| für den Wahlkreis .......... | zugestimmt. | ||
| (Nummer und Name) | |||
| .........., den .......... | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) |
der Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017690985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b039aa97469453ccef68714f869e79c16d3f78f3c486c491e0319ce53892d1f2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (7)
- § 27 BWahlGLandeslisten
„… ezogenen Daten sind notwendig, um Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber einer Landesliste nach § 27 Absatz 4 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c …“
- § 28 BWahlGZulassung der Landeslisten
„… r Landesliste entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Bundeswahlleiter und dem Bundeswahlausschuss übermittelt werden. Im Falle von Wahleinsprüche …“
- § 30 BWahlGStimmzettel
„… eswahlgesetz in Verbindung mit § 43 Bundeswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht we …“
- § 43 BWOBekanntmachung der Landeslisten
„… lausschuss zugelassen wird, werden Ihre Daten nach § 28 Absatz 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 43 Bundeswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich …“
- § 45 BWOStimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
„… eswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 86 Bundeswahlordnung). Diese Zust …“
- § 86 BWOÖffentliche Bekanntmachungen
„… ndeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 86 Bundeswahlordnung). Diese Zustimmungserklärung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden, soweit sie ni …“
- § 90 BWOVernichtung von Wahlunterlagen
„… r für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“