BWO
Anlage 15(zu § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b)
(von allen Wahlkreisbewerbern abzugeben)
| Ich | |||
| Familienname: | .......... | ||
| Vornamen: | .......... | ||
| Geburtsdatum: | .......... | ||
| Geburtsort: | .......... | ||
| Beruf oder Stand: | .......... | ||
| Anschrift (Hauptwohnung) | |||
| Straße, Hausnummer: | .......... | ||
| Postleitzahl, Wohnort: | .......... | ||
| stimme meiner Benennung als Bewerber im Kreiswahlvorschlag der | |||
| .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort) | |||
| im Wahlkreis .......... | .......... (Nummer und Name) | ||
| |||
| Ich versichere, dass ich für keinen anderen Wahlkreis meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben habe. | |||
| Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber auf der Landesliste der | |||
| .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) | |||
| im Land .......... | zugestimmt. | ||
(Name des Landes) | |||
| .........., den .......... | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) |
| Die Zustimmung als Bewerber eines Kreiswahlvorschlages einer Partei gilt im Falle einer Nichtanerkennung der den Wahlvorschlag einreichenden Vereinigung als Partei auch als Zustimmung als Bewerber nach § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz. |
(nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei abzugeben)
| .........., den .......... | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) |
der Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017690985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b039aa97469453ccef68714f869e79c16d3f78f3c486c491e0319ce53892d1f2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (8)
- § 20 BWahlGInhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
„… ng der den Wahlvorschlag einreichenden Vereinigung als Partei auch als Zustimmung als Bewerber nach § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz. Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (nur von Wahlkreisbewerbe …“
- § 25 BWahlGBeseitigung von Mängeln
„… als Einzelbewerber die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 25 Bundeswahlgesetz verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder …“
- § 26 BWahlGZulassung der Kreiswahlvorschläge
„… ages entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages nach § 26 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Landeswahlausschuss, dem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter übermittelt werden. Die K …“
- § 30 BWahlGStimmzettel
„… eswahlgesetz in Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht we …“
- § 36 BWOZulassung der Kreiswahlvorschläge
„… lausschuss zugelassen wird, werden Ihre Daten nach § 26 Absatz 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich …“
- § 45 BWOStimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
„… eswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 86 Bundeswahlordnung). Diese Zust …“
- § 86 BWOÖffentliche Bekanntmachungen
„… ndeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 86 Bundeswahlordnung). Diese Zustimmungserklärung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden. Der Landeswah …“
- § 90 BWOVernichtung von Wahlunterlagen
„… r für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“