BWO
Anlage 16(zu § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2)
für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am ……………………………………………………
| Herr/Frau | |
| Familienname: | .......... |
| Vornamen: | .......... |
| Geburtsdatum: | .......... |
| Geburtsort: | .......... |
| Anschrift (Hauptwohnung) | |
| Straße, Hausnummer: | .......... |
| Postleitzahl, Wohnort: | .......... |
| ist am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und nicht nach § 15 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen. | |
| (Dienstsiegel) | .........., den .......... | |
| Die Gemeindebehörde | ||
| .......... |
| Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung der Wählbarkeit eingeholt wird. |
| .........., den .......... | ||
| .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift des Bewerbers) |
der Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.4.2002 I 1376;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017690985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b039aa97469453ccef68714f869e79c16d3f78f3c486c491e0319ce53892d1f2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (4)
- § 15 BWahlGWählbarkeit
„… rmationen zum Datenschutz Ihre Angaben auf der Vorderseite sind notwendig, um Ihre Wählbarkeit nach § 15 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt bei einem Bewerber eines Kreiswahlvorschlages auf de …“
- § 26 BWahlGZulassung der Kreiswahlvorschläge
„… iste entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages nach § 26 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Landeswahlausschuss, dem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter, im Falle einer Beschwerd …“
- § 28 BWahlGZulassung der Landeslisten
„… und dem Bundeswahlleiter, im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz dem Bundeswahlausschuss und dem Bundeswahlleiter übermittelt werden. Im Falle von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auc …“
- § 90 BWOVernichtung von Wahlunterlagen
„… r für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGV …“