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BWFSPrV

§ 1Abschlüsse

Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen

An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden:
1.
Hauptschulabschluss,
2.
mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss,
3.
Fachschulreife
a)
in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
b)
in der Fachrichtung Technik,
c)
in der Fachrichtung Wirtschaft,
d)
in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,
4.
Fachhochschulreife
a)
in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
b)
in der Fachrichtung Technik,
c)
in der Fachrichtung Wirtschaft,
d)
in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 15.7.2020 I 1697

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR066300015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa22de7622589760c04a253837076b407fea4f3274129c73dbd85091178629f5

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