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BWFSPrV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Abschlüsse
§  2Zugangsvoraussetzungen
§  3Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
§  4Prüfungsausschuss
§  5Unterausschüsse
Abschnitt 2
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
§  6Anmeldung zur Prüfung
§  7Anmeldefrist
§  8Zulassung zur Prüfung
§  9Prüfungsliste
§ 10Vornoten
Abschnitt 3
Schriftliche Abschlussprüfung
§ 11Schriftliche Abschlussprüfung
§ 12Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
§ 13Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 4
Mündliche Abschlussprüfung
§ 14Mündliche Abschlussprüfung
§ 15Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
§ 16Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
§ 17Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
§ 18Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 5
Prüfungsergebnis
§ 19Festsetzung der Endnoten
§ 20Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
§ 21Abschlusszeugnis
Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung
§ 22Rücktritt oder Versäumnis
§ 23Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 24Belehrung
§ 25Wiederholung der Prüfung
§ 26Prüfungsprotokolle
§ 27Rechtsbehelfe
§ 28Prüfungsakte
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 15.7.2020 I 1697

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR066300015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa22de7622589760c04a253837076b407fea4f3274129c73dbd85091178629f5

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