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BwFahnAnO

§ 1

Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008170964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b6dda4bcc197a57ca47ce4cf469fafac169e518dd76d2ee81bd45eb3353acd76

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