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BwFahnAnO

Eingangsformel

Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008170964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b6dda4bcc197a57ca47ce4cf469fafac169e518dd76d2ee81bd45eb3353acd76

XML-Quelle beim Herausgeber