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BinSchAusbV

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Störungsanalyse und Instandsetzung“,
2.
in einem der Prüfungsbereiche
a)
„Schwerpunkt Frachtschifffahrt“ oder
b)
„Schwerpunkt Personenschifffahrt“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-334 v. 20.1.2005 I 121, 925 (BinSchAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025700022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e95a859e595a76fbd68c753a8b8a11fbe7f22e2b6357b20dc97be93c3977fd8

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