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BierStG

Biersteuergesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 47 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190800009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b06ee30fe164d7eac306be5b1da129ab6fe298f4206e69054a04d21d10a3da3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Steuergebiet, Steuergegenstand§ 2Steuertarif§ 3Sonstige BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung§ 4Steuerlager§ 5Steuerlagerinhaber§ 6Registrierte Empfänger§ 7Registrierte Versender§ 8Begünstigte§ 9Beförderungen (Allgemeines)§ 10Beförderungen im Steuergebiet§ 11Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten§ 12Ausfuhr§ 13Unregelmäßigkeiten während der Beförderung§ 14Steuerentstehung, Steuerschuldner§ 15Steuererklärung, Steueranmeldung, FälligkeitAbschnitt 3 Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten§ 16(weggefallen)§ 17(weggefallen)§ 18Steuerentstehung, SteuerschuldnerAbschnitt 4 Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten§ 19Erwerb durch Privatpersonen§ 20Lieferung zu gewerblichen Zwecken§ 20aZertifizierte Empfänger§ 20bZertifizierte Versender§ 20cBeförderungen§ 21Versandhandel§ 22Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs§ 22aSteuerentstehung, Steuerschuldner§ 22bSteueranmeldung, FälligkeitAbschnitt 5 Steuervergünstigungen§ 23Steuerbefreiungen§ 23aVerwender§ 24Steuerentlastung im Steuergebiet§ 25Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien VerkehrsAbschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen§ 26Steueraufsicht§ 27Geschäftsstatistik§ 28Besondere Ermächtigungen§ 29DurchführungAbschnitt 7 Schlussbestimmungen§ 30Ordnungswidrigkeiten§ 31Übergangsbestimmungen