(1) Die Steuerschuldner nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 3 haben über Bier, für das in einem Monat die Steuer entstanden ist, spätestens am siebten Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats eine Steuererklärung abzugeben. In begründeten Fällen kann das Hauptzollamt die Frist bis zum zehnten Tag des folgenden Monats verlängern. Der Steuerschuldner nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative hat in der Steuererklärung auch das Bier anzugeben, das in einem Monat ohne Steuerentstehung zum Verbrauch entnommen, aus dem Steuerlager entfernt oder in das Steuerlager zurückgenommen wurde. In der Steuererklärung ist das Bier nach Menge und Steuerklassen aufzugliedern. Werden für Bier der gleichen Steuerklasse unterschiedliche Steuersätze geltend gemacht, so sind die Mengen innerhalb der Steuerklassen nach Steuersätzen aufzugliedern. Die Steuer ist am 20. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.
(2) Die Steuerschuldner in den Fällen des § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben und in ihr die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 47 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.