Zum Gesetzesinhalt

BeurkG

Beurkundungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 10.12.2025 I Nr. 320

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015130969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8b0d085e25d1192e7fed75339e28278e80a5108bece4483266b1afbca676dc9

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Überschreiten des Amtsbezirks§ 3Verbot der Mitwirkung als Notar§ 4Ablehnung der Beurkundung§ 5UrkundenspracheAbschnitt 2 Beurkundung von WillenserklärungenUnterabschnitt 1 Ausschließung des Notars§ 6Ausschließungsgründe§ 7Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner AngehörigenUnterabschnitt 2 Niederschrift§ 8Grundsatz§ 9Inhalt der Niederschrift§ 10Feststellung der Beteiligten§ 11Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit§ 12Nachweise für die Vertretungsberechtigung§ 13Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben§ 13aSignieren einer elektronischen Niederschrift§ 13bTechnische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften§ 13cEingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht§ 14Eingeschränkte Vorlesungspflicht§ 15Versteigerungen§ 16Übersetzung der NiederschriftUnterabschnitt 3 Beurkundung mittels Videokommunikation§ 16aZulässigkeit§ 16bAufnahme einer elektronischen Niederschrift§ 16cFeststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation§ 16d(weggefallen)§ 16eGemischte BeurkundungUnterabschnitt 4 Prüfungs- und Belehrungspflichten§ 17Grundsatz§ 18Genehmigungserfordernisse§ 19Unbedenklichkeitsbescheinigung§ 20Gesetzliches Vorkaufsrecht§ 20aVorsorgevollmacht§ 21Grundbucheinsicht, BriefvorlageUnterabschnitt 5 Beteiligung behinderter Personen§ 22Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte§ 23Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten§ 24Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist§ 25Schreibunfähige§ 26Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter NotarUnterabschnitt 6 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen§ 27Begünstigte Personen§ 28Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit§ 29Zeugen, zweiter Notar§ 30Übergabe einer Schrift§ 31Ausschluss der elektronischen Niederschrift§ 32Sprachunkundige§ 33Besonderheiten beim Erbvertrag§ 34Verschließung, Verwahrung§ 34aMitteilungs- und Ablieferungspflichten§ 35Niederschrift ohne Unterschrift des NotarsAbschnitt 3 Sonstige BeurkundungenUnterabschnitt 1 Niederschriften§ 36Grundsatz§ 37Inhalt der Niederschrift§ 38Eide, eidesstattliche VersicherungenUnterabschnitt 2 Vermerke§ 39Einfache Zeugnisse§ 39aEinfache elektronische Zeugnisse§ 40Beglaubigung einer Unterschrift§ 40aBeglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur§ 40bBeglaubigung einer elektronischen Unterschrift§ 41Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift§ 42Beglaubigung einer Abschrift§ 43Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten UrkundeAbschnitt 4 Behandlung der Urkunden§ 44Verbindung mit Schnur und Prägesiegel§ 44aÄnderungen in den Urkunden§ 44bNachtragsbeurkundung§ 45Urschrift§ 45aAushändigung der Urschrift§ 45bVerwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden§ 46Ersetzung der Urschrift§ 47Ausfertigung§ 48Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung§ 49Form der Ausfertigung§ 50Übersetzungen§ 51Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht§ 52Vollstreckbare Ausfertigungen§ 53Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht§ 54RechtsmittelAbschnitt 5 Verwahrung der Urkunden§ 55Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden§ 56Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische UrkundensammlungAbschnitt 6 Verwahrung§ 57Antrag auf Verwahrung§ 58Durchführung der Verwahrung§ 59Verordnungsermächtigung§ 59aVerwahrungsverzeichnis§ 60Widerruf§ 61Absehen von Auszahlung§ 62Verwahrung von Wertpapieren und KostbarkeitenAbschnitt 7 SchlussvorschriftenUnterabschnitt 1 Verhältnis zu anderen Gesetzen§ 63Beseitigung von Doppelzuständigkeiten§ 64Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz§ 65Unberührt bleibendes Bundesrecht§ 66Unberührt bleibendes Landesrecht§ 67Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung§ 68Übertragung auf andere Stellen§ 69(weggefallen)§ 70Amtliche Beglaubigungen§ 71Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren§ 72Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts§ 73Bereits errichtete Urkunden§ 74VerweisungenUnterabschnitt 2 Übergangsvorschrift§ 75Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen UrkundenarchivsSchlußformel