BeurkG
§ 67Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
- 1.
- Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,
- 2.
- Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,
- 3.
- Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 10.12.2025 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR015130969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8b0d085e25d1192e7fed75339e28278e80a5108bece4483266b1afbca676dc9
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 1615l BGBUnterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
„… n Unterhaltsansprüchen eines Kindes, 3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Die Zustellung von Urkunden, die eine Verpflichtung nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 zum Gegenstand haben, kann auch dad …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage 1 GNotKG(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
„… 64 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X bestimmte Gebührenfreiheit auch für den Notar. (3) Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 BeurkG und die Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland sind gebührenfrei. Hauptabschnitt …“