BetrSichV
§ 15Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- 1.
- ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und
- 2.
- ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet oder geändert worden ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Sonst: Ersetzt V 805-3-9 v. 27.9.2002 I 3777 (BetrSichV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004910015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f651ed1c8989746ee2bebbe6ab4317719dad958787a28ba809ea17b14aa80cfe
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- § 30a EnSiGInbetriebnahme von überwachungsbedürftigen Anlagen zur Bewältigung einer Gasmangellage
„… Betriebssicherheitsverordnung ohne die erforderliche Erlaubnis verwendet werden. Die Prüfung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung muss durchgeführt werden und ergeben, dass die Anlage sicher betrieben werden kann. Dieses Ergebnis der Prüfung muss in …“
- Anhang I TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Dampfkesselanlagen
„… etrSichV kann bis zum 1,0fachen einer Grundgebühr erhoben werden. 1.4 Wiederkehrende Prüfungen nach § 15 BetrSichV 1.4.1 Für die wiederkehrenden Prüfungen eines Dampfkessels werden für - äußere Prüfungen das 0,7fache, - innere Prüfung …“
- Anhang II TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Druckbehälteranlagen, Füllanlagen und Rohrleitungen
„… fung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 2 BetrSichV 1,20. 1.1.3.2 Bei wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV beträgt der Prüfungsfaktor - für die innere Prüfung (Innenbesichtigung) 1,50, - für die Festigkeitsprüfung (Druckprüfun …“
- Anhang III TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Aufzugsanlagen
„… ern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist - 1,40 1,40 1.3.2 Wiederkehrende Prüfungen nach § 15 Abs. 1 BetrSichV 1.3.2.1 Prüfung der ersten Aufzugsanlage 1,00 1,00 1,00 1.3.2.2 Prüfung jeder weiteren an demselben Tag geprüften Aufzu …“
- Anhang IV TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen und Entleerstellen
„… - Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 2 BetrSichV bis zu 1,00, - wiederkehrende Prüfung nach § 15 BetrSichV 1,00, - angeordnete außerordentliche Prüfung nach § 16 Abs. 1 BetrSichV 1,00. 1.1.4 Höchstgebühr Die Höchstgebühr beträ …“