BetrSichV
§ 16Wiederkehrende Prüfung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Sonst: Ersetzt V 805-3-9 v. 27.9.2002 I 3777 (BetrSichV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004910015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f651ed1c8989746ee2bebbe6ab4317719dad958787a28ba809ea17b14aa80cfe
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
- Anhang I TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Dampfkesselanlagen
„… kehrende Prüfungen nach Nummer 1.4.1 zugrunde gelegt. 1.5 Angeordnete außerordentliche Prüfung nach § 16 Abs. 1 BetrSichV Für eine angeordnete außerordentliche Prüfung werden für die jeweiligen Prüfungen bis zu den in Nummer 1.4.1 genannten …“
- Anhang II TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Druckbehälteranlagen, Füllanlagen und Rohrleitungen
„… n. 2.4 Wiederkehrende Prüfungen nach § 15 BetrSichV und angeordnete außerordentliche Prüfungen nach § 16 Abs. 1 BetrSichV Für wiederkehrende Prüfungen nach § 15 BetrSichV und angeordnete außerordentliche Prüfungen nach § 16 Abs. 1 BetrSichV …“
- Anhang III TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Aufzugsanlagen
„… ernnotrufleitzentrale beträgt der Zuschlag 21,68 EUR. 1.5 Angeordnete außerordentliche Prüfung nach § 16 Abs. 1 BetrSichV Für eine angeordnete außerordentliche Prüfung wird eine Gebühr nach Nummer 1.3.2 erhoben. 2 Sonstige Prüfungen Für Prüf …“
- Anhang IV TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Gebühren für die Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen und Entleerstellen
„… ,00, - wiederkehrende Prüfung nach § 15 BetrSichV 1,00, - angeordnete außerordentliche Prüfung nach § 16 Abs. 1 BetrSichV 1,00. 1.1.4 Höchstgebühr Die Höchstgebühr beträgt für die Prüfung von - Lageranlagen mit ortsfesten Tanks 880,16 EUR, - …“