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BelWertV

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 4.10.2022 I 1614

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8e6eb9b6d06b53f0197ce7e7eb30952007a3cadfa8d045642f2aad5c2f35bfe

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelTeil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze§ 1Anwendungsbereich§ 2Gegenstand der Wertermittlung§ 3Grundsatz der Beleihungswertermittlung§ 4Verfahren zur Ermittlung des BeleihungswertsTeil 2 Gutachten und Gutachter§ 5Gutachten§ 6Gutachter§ 7Unabhängigkeit des GutachtersTeil 3 WertermittlungsverfahrenAbschnitt 1 Ertragswertverfahren§ 8Grundlagen der Ertragswertermittlung§ 9Ermittlung des Ertragswerts der baulichen Anlage§ 10Rohertrag§ 11Bewirtschaftungskosten§ 12Kapitalisierung der Reinerträge§ 13Ermittlung des Ertragswerts in besonderen FällenAbschnitt 2 Sachwertverfahren§ 14Grundlagen der Sachwertermittlung§ 15Bodenwert§ 16Wert der baulichen Anlage§ 17Wertminderung wegen Alters§ 18(weggefallen)Abschnitt 3 Vergleichswertverfahren§ 19Ermittlung des VergleichswertsAbschnitt 4 Besonderheiten bei einzelnen Objekten§ 20Bauland§ 21Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte§ 22Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke§ 23Maschinen und Betriebseinrichtungen§ 24Wohnwirtschaftlich genutzte Objekte bei Vergabe von KleindarlehenAbschnitt 5 Im Ausland belegene Objekte§ 25Besonderheiten bei Beleihungen im AuslandAbschnitt 6 Überprüfung der Beleihungswertermittlung§ 26Überprüfung der Grundlagen der BeleihungswertermittlungTeil 4 Schlussvorschriften§ 27Bezugsquelle der DIN-Norm§ 28Inkrafttreten, ÜbergangsvorschriftenAnlage 1(zu § 11 Absatz 2) Mindestsätze für die Einzelkostenansätze für die Ermittlung der BewirtschaftungskostenAnlage 2(zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher AnlagenAnlage 3(zu § 12 Absatz 4) Bei den Mindestkapitalisierungszinssätzen nach § 12 Absatz 4 für einzelne Nutzungsarten zu berücksichtigende Aufschläge