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BelWertV

Anlage 2(zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714)


A)
Wohnwirtschaftliche Nutzung:
Wohnhäuser:
80 Jahre
B)
Gewerbliche Nutzung:
a)
Geschäftshäuser und Bürohäuser:
60 Jahre
b)
Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:
40 Jahre
c)
Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:
30 Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 4.10.2022 I 1614

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8e6eb9b6d06b53f0197ce7e7eb30952007a3cadfa8d045642f2aad5c2f35bfe

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