BelWertV
§ 15Bodenwert
- 1.
- die örtliche Lage, die Größe und den Zuschnitt des Grundstücks,
- 2.
- die Art und das Maß der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und die tatsächliche Nutzung,
- 3.
- die Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
- 4.
- die wichtigsten wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
- 5.
- die Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsnetze,
- 6.
- die noch anfallenden Erschließungsbeiträge und
- 7.
- vorhandene Richtwerte und Vergleichspreise.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 4.10.2022 I 1614
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR117500006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8e6eb9b6d06b53f0197ce7e7eb30952007a3cadfa8d045642f2aad5c2f35bfe