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BauGB

Baugesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003410960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 498a60b6df305893376bbafad358b6821cdf46ffbc7731ef0328a9b57e7a0f3a

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Inhaltsverzeichnis

§ 89Veräußerungspflicht§ 90Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land§ 91Ersatz für entzogene Rechte§ 92Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der EnteignungZweiter Abschnitt Entschädigung§ 93Entschädigungsgrundsätze§ 94Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter§ 95Entschädigung für den Rechtsverlust§ 96Entschädigung für andere Vermögensnachteile§ 97Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten§ 98Schuldübergang§ 99Entschädigung in Geld§ 100Entschädigung in Land§ 101Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§ 102Rückenteignung§ 103Entschädigung für die RückenteignungDritter Abschnitt Enteignungsverfahren§ 104Enteignungsbehörde§ 105Enteignungsantrag§ 106Beteiligte§ 107Vorbereitung der mündlichen Verhandlung§ 108Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk§ 109Genehmigungspflicht§ 110Einigung§ 111Teileinigung§ 112Entscheidung der Enteignungsbehörde§ 113Enteignungsbeschluss§ 114Lauf der Verwendungsfrist§ 115Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§ 116Vorzeitige Besitzeinweisung§ 117Ausführung des Enteignungsbeschlusses§ 118Hinterlegung§ 119Verteilungsverfahren§ 120Aufhebung des Enteignungsbeschlusses§ 121Kosten§ 122Vollstreckbarer TitelSechster Teil ErschließungErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 123Erschließungslast§ 124Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot§ 125Bindung an den Bebauungsplan§ 126Pflichten des EigentümersZweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag§ 127Erhebung des Erschließungsbeitrags§ 128Umfang des Erschließungsaufwands§ 129Beitragsfähiger Erschließungsaufwand§ 130Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands§ 131Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands§ 132Regelung durch Satzung§ 133Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht§ 134Beitragspflichtiger§ 135Fälligkeit und Zahlung des BeitragsSiebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz§ 135aPflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung§ 135bVerteilungsmaßstäbe für die Abrechnung§ 135cSatzungsrechtZweites Kapitel Besonderes StädtebaurechtErster Teil Städtebauliche SanierungsmaßnahmenErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 136Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen§ 137Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen§ 138Auskunftspflicht§ 139Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher AufgabenträgerZweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung§ 140Vorbereitung§ 141Vorbereitende Untersuchungen§ 142Sanierungssatzung§ 143Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk§ 144Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge§ 145Genehmigung§ 146Durchführung§ 147Ordnungsmaßnahmen§ 148Baumaßnahmen§ 149Kosten- und Finanzierungsübersicht§ 150Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen§ 151Abgaben- und AuslagenbefreiungDritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften§ 152Anwendungsbereich§ 153Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung§ 154Ausgleichsbetrag des Eigentümers§ 155Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen§ 156Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung§ 156aKosten und Finanzierung der SanierungsmaßnahmeVierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte§ 157Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde§ 158Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger§ 159Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger§ 160Treuhandvermögen§ 161Sicherung des TreuhandvermögensFünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung§ 162Aufhebung der Sanierungssatzung§ 163Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke§ 164Anspruch auf RückübertragungSechster Abschnitt Städtebauförderung§ 164aEinsatz von Städtebauförderungsmitteln§ 164bVerwaltungsvereinbarungZweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen§ 165Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen§ 166Zuständigkeit und Aufgaben§ 167Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger§ 168Übernahmeverlangen§ 169Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich§ 170Sonderregelung für Anpassungsgebiete§ 171Kosten und Finanzierung der EntwicklungsmaßnahmeDritter Teil Stadtumbau§ 171aStadtumbaumaßnahmen§ 171bStadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept§ 171cStadtumbauvertrag§ 171dSicherung von DurchführungsmaßnahmenVierter Teil Soziale Stadt§ 171eMaßnahmen der Sozialen StadtFünfter Teil Private Initiativen§ 171fPrivate Initiativen zur Stadtentwicklung, LandesrechtSechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche GeboteErster Abschnitt Erhaltungssatzung§ 172Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)§ 173Genehmigung, Übernahmeanspruch§ 174AusnahmenZweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote§ 175Allgemeines