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BauGB

Baugesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634

Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003410960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 498a60b6df305893376bbafad358b6821cdf46ffbc7731ef0328a9b57e7a0f3a

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Inhaltsverzeichnis

§ 176Baugebot§ 176aStädtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung§ 177Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot§ 178Pflanzgebot§ 179Rückbau- und EntsiegelungsgebotSiebter Teil Sozialplan und Härteausgleich§ 180Sozialplan§ 181HärteausgleichAchter Teil Miet- und Pachtverhältnisse§ 182Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§ 183Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke§ 184Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse§ 185Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§ 186Verlängerung von Miet- oder PachtverhältnissenNeunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur§ 187Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur§ 188Bauleitplanung und Flurbereinigung§ 189Ersatzlandbeschaffung§ 190Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme§ 191Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen GrundstückenDrittes Kapitel Sonstige VorschriftenErster Teil Wertermittlung§ 192Gutachterausschuss§ 193Aufgaben des Gutachterausschusses§ 194Verkehrswert§ 195Kaufpreissammlung§ 196Bodenrichtwerte§ 197Befugnisse des Gutachterausschusses§ 198Oberer Gutachterausschuss§ 199ErmächtigungenZweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; PlanerhaltungErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 200Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster§ 200aErsatzmaßnahmen§ 201Begriff der Landwirtschaft§ 201aVerordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt§ 202Schutz des MutterbodensZweiter Abschnitt Zuständigkeiten§ 203Abweichende Zuständigkeitsregelung§ 204Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung§ 205Planungsverbände§ 206Örtliche und sachliche ZuständigkeitDritter Abschnitt Verwaltungsverfahren§ 207Von Amts wegen bestellter Vertreter§ 208Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts§ 209Vorarbeiten auf Grundstücken§ 210Wiedereinsetzung§ 211Belehrung über Rechtsbehelfe§ 212Vorverfahren§ 212aEntfall der aufschiebenden Wirkung§ 213OrdnungswidrigkeitenVierter Abschnitt Planerhaltung§ 214Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren§ 215Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften§ 215aBeendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung§ 216Aufgaben im Genehmigungsverfahren§ 216aUnwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen LärmDritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen§ 217Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 218Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 219Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 220Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen§ 221Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 222Beteiligte§ 223Anfechtung von Ermessensentscheidungen§ 224Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 225Vorzeitige Ausführungsanordnung§ 226Urteil§ 227Säumnis eines Beteiligten§ 228Kosten des Verfahrens§ 229Berufung, Beschwerde§ 230Revision§ 231Einigung§ 232Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für BaulandsachenViertes Kapitel Überleitungs- und SchlussvorschriftenErster Teil Überleitungsvorschriften§ 233Allgemeine Überleitungsvorschriften§ 234Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht§ 235Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen§ 236Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen§ 237(weggefallen)§ 238Überleitungsvorschrift für Entschädigungen§ 239Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung§ 240(weggefallen)§ 241(weggefallen)§ 242Überleitungsvorschriften für die Erschließung§ 243Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz§ 244Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau§ 245Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen§ 245aÜberleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts§ 245bÜberleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich§ 245cÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt§ 245dÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland§ 245eÜberleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land§ 245fÜberleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; EvaluierungZweiter Teil Schlussvorschriften§ 246Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte§ 246aÜberschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete§ 246bSonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie§ 246cAbweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung§ 246dSonderregelungen für Biogasanlagen§ 246eBefristete Sonderregelung für den Wohnungsbau§ 247Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland§ 248Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie§ 249Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land§ 249aSonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien§ 249bVerordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus§ 249cBeschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land§ 250Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten WohnungsmärktenAnlage 1(zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c)Anlage 2(zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)Anlage 3(zu § 249c Absatz 3 Satz 3) Darstellung von geeigneten Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen durch die Gemeinde