BauGB
§ 140Vorbereitung
- 1.
- die vorbereitenden Untersuchungen,
- 2.
- die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
- 3.
- die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
- 4.
- die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
- 5.
- die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
- 6.
- die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
- 7.
- einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634
Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003410960
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 498a60b6df305893376bbafad358b6821cdf46ffbc7731ef0328a9b57e7a0f3a