BautechKonAusbV
§ 15Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
- 1.
- Grundlagen des digitalen Informationsmodells zu beschreiben,
- 2.
- Rollen und Verantwortlichkeiten in einem digitalen Informationsmodell zu erläutern,
- 3.
- Bauteilinformationen auftragsbezogen aufzubereiten,
- 4.
- den Lebenszyklus eines Bauwerks darzustellen,
- 5.
- Chancen und Risiken eines digitalen Informationsmodells zu beschreiben,
- 6.
- fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und
- 7.
- qualitätssichernde Maßnahmen anzuwenden.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CB0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93566f532af68f6dd8d0b9df6eae3d119836c242d222ae7cb476ba3a6d9cce79