BauNVO
§ 3Reine Wohngebiete
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
- 1.
- Wohngebäude,
- 2.
- Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
- 1.
- Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- 2.
- sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2023 I Nr. 176
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004290962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e5c767112b30be8e8316feef9124efdd0105cb67eac8cc7ecc441f2c8c5fbb8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 245a BauGBÜberleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
„… Kinderbetreuung, wenn vor dem 20. September 2013 die ausnahmsweise Zulässigkeit dieser Anlagen nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der vom 27. Januar 1990 bis zum 20. September 2013 geltenden Fassung durch Festsetzungen nach § 1 Absatz 6 Nummer 1, …“
- Anlage PlanZV
„… 1 BauNVO) Rot mittel 1.1.1. Kleinsiedlungsgebiete (§ 2 BauNVO) Rot mittel 1.1.2. Reine Wohngebiete (§ 3 BauNVO) Rot mittel 1.1.3. Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) Rot mittel 1.1.4. Besondere Wohngebiete (§ 4a BauNVO) Rot mittel …“