BAProITFPrV
§ 15Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
- 1.
- Durchführen branchenbezogener Marktanalysen, Berücksichtigen von Trends und Innovationen sowie Ableiten von Empfehlungen,
- 2.
- Beraten von Führungskräften und Geschäftsführung zu Strategien und Technologien bei Einführung und Betrieb von IT-Lösungen,
- 3.
- Beraten bei der Entwicklung von Marketingkonzepten,
- 4.
- Ableiten von Entscheidungsempfehlungen für die Beschaffung und den Vertrieb von IT-Lösungen,
- 5.
- Erstellen von Ausschreibungen für IT-Lösungen und Auswählen von Leistungen,
- 6.
- Beurteilen der operativen Leistungen anhand von Leistungskennzahlen,
- 7.
- Anwenden von Instrumenten der Sach- und Finanzmittelplanung,
- 8.
- Beurteilen von Investitionsrechnungsverfahren,
- 9.
- Wahrnehmen des Nachforderungsmanagements im Rahmen des Konfigurationsmanagements,
- 10.
- Planen und Durchführen von internen Audits und Begleiten von externen Audits,
- 11.
- Analysieren von Risikofaktoren und Ableiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit,
- 12.
- Bewerten des Einsatzes neuer Technologien im Hinblick auf die Informationssicherheit,
- 13.
- Beraten von Führungs- und Entscheidungsgremien zu Themen der Informationssicherheit,
- 14.
- Gestalten und Prüfen von Verträgen unter Berücksichtigung rechtlicher und organisatorischer Vorgaben und Standards,
- 15.
- Durchführen von Vertragsverhandlungen und Herbeiführen von Vertragsabschlüssen sowie
- 16.
- Einschätzen der Relevanz rechtlicher Rahmenbedingungen und Sicherstellen der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen.
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-68 v. 9.12.2019 I 2153 (IT-FortbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1270A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36b6ca555d42354fde6a0ad5c2a6ec4d2b3ddce43a974852e1d6598abef20a95