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BAProITFPrV

§ 13Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT

Im Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, betriebliche IT-Projekte unter wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten zu organisieren und zu steuern, den Projektfortschritt zu gewährleisten, die Projektbeteiligten zu steuern und zu entwickeln sowie geeignete Marketingstrategien einzusetzen. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Analysieren vorgegebener Projektkenngrößen und des Projektumfelds sowie Prüfen der Machbarkeit des Projektes,
2.
Analysieren der Projektziele, Prüfen der inhaltlichen Konsistenz der Projektziele, Ableiten von Anforderungen an zu entwickelnde Lösungen und Entwickeln eines Lösungskonzepts,
3.
Planen und fortlaufendes Evaluieren von Risikomanagementprozessen im Projektverlauf,
4.
Auswählen und Anpassen eines geeigneten Vorgehensmodells für das Projektmanagement,
5.
Planen, Budgetieren, Leiten und Steuern von IT-Projekten, Vorgeben von Rahmenbedingungen sowie Anfordern von Ressourcen für IT-Projekte,
6.
Einrichten der Projektorganisation, Eingliedern des Projektes in die Unternehmensorganisation und Definieren der Rollen und Aufgaben sowie Sicherstellen der Kommunikation im Projekt,
7.
Prüfen, Planen und Umsetzen von Anpassungen und Änderungsbedarfen im Projektverlauf,
8.
Strukturieren des Projektablaufes, Erstellen und Umsetzen von projektspezifischen Plänen,
9.
Beauftragen, Verfolgen und Abnehmen von Arbeitspaketen sowie Überwachen und Steuern des Projektablaufes unter Berücksichtigung von Prioritäten,
10.
Präsentieren der Projektergebnisse gegenüber den verantwortlichen Stellen und den verschiedenen Mitarbeitendengruppen,
11.
Durchführen des internen und externen Projektmarketings, Pflegen des Kundenkontaktes sowie Sichern der Akzeptanz des Projektes und seiner Ergebnisse,
12.
Planen, Sichern und Lenken qualitätswirksamer Aktivitäten sowie
13.
Abschließen und Evaluieren von Projekten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-7-68 v. 9.12.2019 I 2153 (IT-FortbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1270A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36b6ca555d42354fde6a0ad5c2a6ec4d2b3ddce43a974852e1d6598abef20a95

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