BAProITFPrV
§ 13Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“
- 1.
- Analysieren vorgegebener Projektkenngrößen und des Projektumfelds sowie Prüfen der Machbarkeit des Projektes,
- 2.
- Analysieren der Projektziele, Prüfen der inhaltlichen Konsistenz der Projektziele, Ableiten von Anforderungen an zu entwickelnde Lösungen und Entwickeln eines Lösungskonzepts,
- 3.
- Planen und fortlaufendes Evaluieren von Risikomanagementprozessen im Projektverlauf,
- 4.
- Auswählen und Anpassen eines geeigneten Vorgehensmodells für das Projektmanagement,
- 5.
- Planen, Budgetieren, Leiten und Steuern von IT-Projekten, Vorgeben von Rahmenbedingungen sowie Anfordern von Ressourcen für IT-Projekte,
- 6.
- Einrichten der Projektorganisation, Eingliedern des Projektes in die Unternehmensorganisation und Definieren der Rollen und Aufgaben sowie Sicherstellen der Kommunikation im Projekt,
- 7.
- Prüfen, Planen und Umsetzen von Anpassungen und Änderungsbedarfen im Projektverlauf,
- 8.
- Strukturieren des Projektablaufes, Erstellen und Umsetzen von projektspezifischen Plänen,
- 9.
- Beauftragen, Verfolgen und Abnehmen von Arbeitspaketen sowie Überwachen und Steuern des Projektablaufes unter Berücksichtigung von Prioritäten,
- 10.
- Präsentieren der Projektergebnisse gegenüber den verantwortlichen Stellen und den verschiedenen Mitarbeitendengruppen,
- 11.
- Durchführen des internen und externen Projektmarketings, Pflegen des Kundenkontaktes sowie Sichern der Akzeptanz des Projektes und seiner Ergebnisse,
- 12.
- Planen, Sichern und Lenken qualitätswirksamer Aktivitäten sowie
- 13.
- Abschließen und Evaluieren von Projekten.
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-68 v. 9.12.2019 I 2153 (IT-FortbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1270A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36b6ca555d42354fde6a0ad5c2a6ec4d2b3ddce43a974852e1d6598abef20a95