BürstPiMstrV
§ 8Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe
- 1.
- Kundenwünsche und Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung im Sinne der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung,
- b)
- Anfragen analysieren und bewerten,
- c)
- Marktsituation produktbezogen analysieren,
- d)
- Schutzrechte bestehender Produkte analysieren und bewerten sowie
- e)
- Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren der Bürsten- und Pinselherstellung, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Skizzen sowie technische Zeichnungen für Bürsten und Pinsel unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
- Prototypen entwickeln und zur Überprüfung von Machbarkeit und Anwendbarkeit Testverfahren auswählen, Auswahl erläutern und Testergebnisse bewerten,
- e)
- die Wertschöpfungskette vom Bezug der Rohstoffe bis zur Lieferung der Produkte an den Kunden unter Berücksichtigung von Automatisierungsmöglichkeiten planen, darstellen und bewerten,
- f)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, festlegen und Angebote bewerten,
- g)
- Vor- und Nachteile verschiedener Produktvorschläge im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte erläutern und abwägen, Lösung auswählen sowie begründen,
- h)
- Personal-, Material- und Maschinenaufwand kalkulieren sowie
- i)
- Produktpreise unter Berücksichtigung von Zielkosten kalkulieren und
- 3.
- Produkte präsentieren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Konzepte zur Produktpräsentation, zur Produktverpackung und zur Verpackungsgestaltung entwickeln und begründen,
- b)
- Produktkennzeichnungen aufgrund rechtlicher Vorgaben oder sonstige Kennzeichnung nach Kundenanforderungen erläutern und begründen,
- c)
- Vorgehensweise zur Empfehlung der Produkte erläutern, Produktschulungen, Bedienungs-, Gebrauchs- und Pflegeanleitungen entwickeln,
- d)
- auf der Grundlage entwickelter Produktvorschläge Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
- e)
- Bildung von Produktpreisen erläutern.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 94 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-108 v. 27.7.1993 I 1414 (BürstPiMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR244300020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5cce450b090852108295df16463bf6354ffc9c9c8bb58d12f6a9a915666598b5