AltvPIBV
§ 12Informationen bei Zusatzabsicherungen
- 1.
- die Beitragsanteile für die ergänzende Absicherung in Euro,
- 2.
- Hinweise auf die im Vertrag enthaltenen Leistungsausschlüsse bei einer ergänzenden Absicherung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder der Dienstunfähigkeit oder bei einer zusätzlichen Absicherung von Hinterbliebenen sowie
- 3.
- Hinweise auf die Obliegenheiten, die bei Vertragsschluss, während der Laufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Vertragspartner zu beachten sind, sowie Hinweise auf die Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 V v. 12.11.2021 I 4921
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR141300015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d607e0dc32846cc4db14f80d4f23d4408cbacd84a393ab1176b770bb482708d0