AltvPIBV
§ 15Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags
- 1.
- das Datum des Beginns der Auszahlungsphase sowie das Alter des Vertragspartners zu diesem Zeitpunkt in Jahren und gegebenenfalls Monaten,
- 2.
- das garantierte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase,
- 3.
- die garantierte monatliche Leistung zu Beginn der Auszahlungsphase,
- 4.
- die Form der Auszahlung,
- 5.
- ob und wie eine Dynamisierung der monatlichen Leistungen erfolgt,
- 6.
- die angenommene monatliche Leistung zu Beginn der Auszahlungsphase nach Abzug der Kosten,
- 7.
- die Höhe der Prämie für eine Verrentung nach Beginn der Auszahlungsphase.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 V v. 12.11.2021 I 4921
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR141300015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d607e0dc32846cc4db14f80d4f23d4408cbacd84a393ab1176b770bb482708d0