ÜblG1DV 1
§ 3Zugewanderte
Erste Durchführungsverordnung zum Ersten Überleitungsgesetz
- 1.
- in der sowjetischen Besatzungszone oder in der Stadt Berlin am 31. Dezember 1944 ihren Wohnsitz hatten, diesen aber aus kriegsursächlichen oder politischen Gründen bis zum 11. Juli 1945 aufgegeben und im Bundesgebiet ihren ständigen Aufenthalt genommen haben,
- 2.
- in der sowjetischen Besatzungszone oder in Berlin-Ost am 11. Juli 1945 ihren Wohnsitz hatten, diesen aber aus politischen Gründen aufgegeben und im Bundesgebiet oder in Berlin-West (amerikanischer, britischer und französischer Sektor) ihren ständigen Aufenthalt genommen haben.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 192 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000880955
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85f1e11581d2ec3bd4f1913ca2dc833ee46ebc3ac2ba6d6a77b1d605da4913e9