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ZO-ÄrzteÄndV 1

Eingangsformel

Erste Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte

Auf Grund des § 368c Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3871) geändert worden ist, wird nach Beratung mit dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen sowie mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013320977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b606fea8d7d734400e36959e56bc2e651f42b6486f551aba507d7b433387fca2

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