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ZO-ÄrzteÄndV 1

Art 1

Erste Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte

Die Zulassungsordnung für Kassenärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:
1.
2.
a)
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Voraussetzungen für die Eintragung sind
a)
die Approbation als Arzt,
b)
die Ableistung einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit."
3.
4.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Art. 1: Änderungsvorschrift, Kursivdruck zum Verständnis v. Art. 2 Abs. 1 aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013320977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b606fea8d7d734400e36959e56bc2e651f42b6486f551aba507d7b433387fca2

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