ZO-ÄrzteÄndV 1
Art 1
Erste Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte
1.
2.
- a)
- Absatz 2 erhält folgende Fassung:"(2) Voraussetzungen für die Eintragung sind
- a)
- die Approbation als Arzt,
- b)
- die Ableistung einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit."
4.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013320977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b606fea8d7d734400e36959e56bc2e651f42b6486f551aba507d7b433387fca2