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ZO-ÄrzteÄndV 1

Art 3

Erste Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenärzte

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juni 1969 (BGBl. I S. 956) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013320977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b606fea8d7d734400e36959e56bc2e651f42b6486f551aba507d7b433387fca2

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